Seminardauer
1 Tag
Ersthelfer sind Personen, die in der Ersten-Hilfe ausgebildet sind. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten muss mindestens ein Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sein, bei größeren Unternehmen des Verwaltungs- und Handelsbereiches mindestens 5 Prozent der Beschäftigten und mindestens 10 Prozent der Beschäftigen in sonstigen Betrieben. Sie haben die Aufgabe, bei (Arbeits-)Unfällen und plötzlichen Erkrankungen erste Schritte durchzuführen bis das Fachpersonal eintritt. Im Notfall leiten sie lebensrettende Maßnahmen ein. Zusätzlich müssen sie die Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren.
Eine Fortbildung der Ersthelfer muss spätestens alle 2 Jahre erfolgen.
Wird in Kürze bekannt gegeben.
Mitarbeiteitende die Aufgaben der Ersten-Hilfe übernehmen,
Fahrlernende, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeitende von Vereinen,
Mitarbeitende im Facility Management, Privatpersonen
• Verhalten beim Auffinden einer Person
• Beachten der eigenen Sicherheit
• Absetzen des Notrufs
• Sichern der Unfallstelle
• Retten aus akuter Gefahr
• Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit