Seminardauer
1 Tage
Um mit Hubarbeitsbühnen arbeiten zu dürfen wird ein Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV benötigt. Beim Umgang mit den Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Die Bediener tragen daher eine große Verantwortung. Durch regelmäßige Schulungen der Arbeitskräfte können Unfälle vermieden werden. Vom Aufbau der Geräte über den Umgang mit Lasten bis hin zu praktischen Übungen werden die Teilnehmenden optimal auf Ihren Einsatz mit Hubarbeitsbühnen vorbereitet.
Nach Erwerb des Führerscheins ist eine jährlicheUnterweisung notwendig.
Wird in Kürze bekannt gegeben.
Mitarbeitende in der Gebäudereinigung, Dachdeckende, Zimmereien, Bauhöfe sowie alle weiteren Personen, die mobile Hubarbeitsbühnen bedienen.
Voraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Höhentauglichkeit
• Grundkenntnisse erforderlich
• Rechtliche Grundlagen
• Unfälle und Umgang mit diesen
• Aufbau / Funktion von Hubarbeitsbühnen
• Allgemeines zum Betrieb
• Welche regelmäßigen Prüfungen müssen
durchgeführt werden?
• Lastenumgang
• Besondere Einsätze
• Verkehrswege- und regeln
• Besondere Einsätze
• Einweisung und Übungen zur Bedienung
• Theoretische und praktische Prüfung
1a Personenlift mit Abstützung
1b Anhängerbühnen, LKW-Bühnen
3a Scherenbühnen
3b selbstfahrende Gelenkteleskope