Ausbildung zum Verkehrsleiter (m/w/d)

Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Ausbildung zum Verkehrsleiter (m/w/d)

Kursbeschreibung Verkehrsleiter oder Verkehrsleiterin

Ein Verkehrsleiter (m/w/d) ist eine Person, die die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens übernimmt. Nur mit Verkehrsleiter darf ein Unternehmen gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Hänger, betreiben. Der Begriff und die Tätigkeit eines „Verkehrsleiters" stehen vor allem im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr.

Wer kann Verkehrsleiter oder Verkehrsleiterin werden?

  • Selbständige im Güterkraftverkehr
  • Interner Verkehrsleiter
  • Verkehrsleiter Personenkraftverkehr, Taxi und Mietwagen, Lohnunternehmen

Inhalte

Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht

Steuerrecht

Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten.
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente.
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln

Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Verkehrsleiter?

Mindestalter 18 Jahre.
Keine besonderen Kenntnisse / Voraussetzungen erforderlich.

Weitere Informationen zum Seminar

Seminardauer: 5 Tage á 8 Stunden
Teilnehmerzahl: 5–12 Personen

Ort:

Bildungszentrum Württemberg
Steinbeisstraße 49
71665 Vaihingen an der Enz

Was kostet die Ausbildung zum Verkehrsleiter?

850 Euro je Teilnehmer zzgl. MwSt.
80 Euro je Teilnehmer für Fachbücher & Lehrmaterial

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer/Innen ein Zertifikat sowie den Ladekran-Führerschein.

Ihre Vorteile bei der Fortbildung mit PROBiZ:

  • Erfahrene Dozenten
  • Persönliche Beratung
  • Zertifizierte Lehrgänge
  • Hohe Erfolgsquote
  • Moderne Methoden
  • Großes Kursangebot
  • Professionelle Unterweisung
  • Zentrale Lage
  • Auch bei Ihnen vor Ort

Klicken Sie hier für mehr Informationen über das PROBiZ-Schulungszentrum.

Sie wollen einen Kurs zum Verkehrsleiter oder zur Verkehrsleiterin buchen? Dann rufen Sie uns an: +49 7041 40 96 970. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Begriff „Verkehrsleiter“

Der Begriff „Verkehrsleiter" wurde erst im Artikel 4 der „Verordnung (EG) Nr. 1071/2009" neu eingeführt und ersetzt damit die bisherige „zur Führung der Verkehrsgeschäfte bestellte Person". Im Kern entspricht der Verkehrsleiter der früheren „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellten Person".

Der Begriff „Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt Artikel 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/09 definiert den Verkehrsleiter folgendermaßen: Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt (meist kleinere Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".

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